Pluralinstanz

Pluralinstanz
ein auf Dauer angelegtes Entscheidungs-Kollegium. Die  Willensbildung innerhalb der P. und die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem  Kollegialprinzip.
- Gegensatz:  Singularinstanz.

Lexikon der Economics. 2013.

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