- Pluralinstanz
- ein auf Dauer angelegtes Entscheidungs-Kollegium. Die ⇡ Willensbildung innerhalb der P. und die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem ⇡ Kollegialprinzip.- Gegensatz: ⇡ Singularinstanz.
Lexikon der Economics. 2013.